Rechnen an der Tafel

Gesellschaftsrechtliches Engagement
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Die engste Form der Zusammenarbeit ist eine echte Geschäftspartnerschaft. Über den Weg einer Beteiligung werden nicht nur enge Bande geknüpft, es erfolgt auch eine Gleichausrichtung der Interessenslage über den Gesellschafterstatus. Einem solchen Engagement geht eine Prüfung der Chancen des Geschäftsmodells voraus und es sollte eine klare Exit Strategie erkennbar und formuliert sein. Mit einem gesellschaftsrechtlichen Engagement kann auch eine Funktion in Organschaft einhergehen. Dabei gibt es eine Reihe von wichtigen Erfolgsfaktoren, die in Einklang zu bringen sind: Menschen, Gelder und Finanzierung, Zahlen und ein Markt. Ich freue mich darauf, auch ihr spannendes Geschäftsmodell kennen zu lernen!

Anlaßbezogene Buchung

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Sie benötigen einen Sparringspartner, der ihnen ihre Ideen, Prozesse oder Strukturen einmal „challanged“? Sie möchten ein Projekt besprechen? Sie brauchen Unterstützung bei der Wiederherstellung einer Gesprächsatmosphäre zwischen Gesellschaftern? Dann kommen wir für diesen Anlaß zusammen. Wir einigen uns ... HIER LESEN SIE MEHR ...

Begleitung mit Beratervertrag

Stark im TeamAus einer anlaßbezogenen Beratung kann eine längerfristige Begleitung resultieren. Wenn sie für die Umsetzung eines Projekts, einer Verkaufsaktivität oder Verstärkung im Leitungsteam benötigen, dann ist diese Form der Zusammenarbeit sinnvoll. Durch einen Beratervertrag gehen sie keine ... HIER LESEN SIE MEHR ...